Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?


Der jährliche Wechselstichtag für die Grundversicherung in der Schweiz ist in der Regel der 31. Dezember. Um die Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie bis spätestens 30. November Ihre bestehende Versicherung kündigen.

Es ist ratsam, den Prämien- und Leistungsvergleich frühzeitig zu beginnen, um genügend Zeit für die Prüfung und den Wechsel zu haben. Beachten Sie, dass der Wechsel auch abhängig von der neuen Versicherungsvoraussetzungen sein kann.

Besondere Bedingungen gelten, wenn Ihre Krankenkasse die Prämie erhöht. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können das Versicherungsverhältnis auch ausserplanmässig beenden.

Ein Wechsel kann nicht nur zu niedrigeren Prämien führen, sondern auch zu besseren oder passenderen Leistungen. Nutzen Sie professionelle Beratung, um sicherzustellen, dass der neue Vertrag Ihren Anforderungen entspricht.

Stellen Sie sicher, dass Sie bei einem Wechsel keine Deckungslücken haben. Ein nahtloser Übergang zur neuen Krankenkasse ist essentiell, damit es zu keinen Versorgungslücken kommt.

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